Rechtsprechung
BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tierseuchenrechtliche Entschädigung - Teilweise Gewährung - Fahrlässige Nichtbewertung - Schweinezüchter
Verfahrensgang
- VG Minden, 14.01.1987 - 4 (9) K 1637/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1988 - 13 A 739/87
- BVerwG, 11.04.1989 - 3 B 57.88
- BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Da mit der Anzahl der gehaltenen Tiere einer Tierart nicht nur der Erlös, sondern auch das Seuchenrisiko ansteigt (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 TierGesG), ist es daher gerechtfertigt, auf die Anzahl der Tiere abzustellen, da größere Haltungen sowohl höhere Leistungen als auch eine häufigere Inanspruchnahme der Tierseuchenkasse mit sich bringen (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.1990 - 3 C 21.89 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Da mit der Anzahl der gehaltenen Tiere einer Tierart nicht nur der Erlös, sondern auch das Seuchenrisiko ansteigt (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 TierGesG), ist es daher gerechtfertigt, auf die Anzahl der Tiere abzustellen, da größere Haltungen sowohl höhere Leistungen als auch eine häufigere Inanspruchnahme der Tierseuchenkasse mit sich bringen (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.1990 - 3 C 21.89 - juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11
Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den …
Bei der gebotenen Sorgfalt ist zu erwarten gewesen, dass er über seine gegenüber der Beklagten bestehenden Melde- und Beitragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen des AGTierSG und den Satzungsbestimmungen informiert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13; Senatsurteil vom 27. Mai 2010 - 10 LB 219/07 -, AUR 2010, 285 = RdL 2010, 275).
- VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17 Von jedem Gewerbetreibenden wird die Kenntnis der für seinen Tätigkeitsbereich maßgeblichen Vorschriften verlangt, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - 3 C 21/89 - OVG NRW, Urteil vom 13. November 2017 - 13 A 2470/06 - beide juris.
- OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07
Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei …
Bei der gebotenen Sorgfalt eines Tierbesitzers ist zu erwarten gewesen, dass der Kläger über seine gegenüber der Beklagten bestehenden Melde- und Beitragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen des AGTierSG und den Satzungsbestimmungen informiert gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13;… OVG Sachsen-Anhalt, urteil vom 11. September 2003 - 2 L 458/00 -, juris, Rdnr. 29). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06
Entschädigung für die Tötung von Schweinen bei Verstoß gegen Vorschriften der …
BVerwG, Urteil vom 29.3.1990 - 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2002 - 13 A 4225/00 -, RdL 2002, 274. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
Minderung der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse bei Pflichtverlerzungen
Diesen Verstoß gegen die Meldepflicht hat die Klägerin auch schuldhaft begangen; insbesondere kann sie die von ihr angegebene Unkenntnis über die Regelungen der Beitragssatzung der Beklagten für das Jahr 1997 unter Hinweis auf vorgeblich andere Regelungen in den Ländern Brandenburg und Niedersachsen nicht entschuldigen; denn - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - wird die Kenntnis von Rechtsvorschriften von jedem Gewerbetreibenden für seinen Tätigkeitsbereich verlangt (BVerwG, Urt. v. 29.03.1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 13). - BVerwG, 24.02.1998 - 3 B 231.97
Anforderungen an die Annahme einer Abweichung im Rahmen der Geltendmachung einer …
Die angefochtene Entscheidung weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht zulassungsbegründend von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 -, vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 21.89 - und vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 ab. - OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96
Minderung der Entschädigung für Tierverluste; Großbetriebe; Massentierhaltung; …
Daß die Kürzung der Entschädigung bei Massentierhaltungen wegen des besonderen gesundheitlichen Risikos, das durch die Konzentration großer Tierzahlen auf relativ engem Raum bedingt ist, geboten ist, hat auch das Bundesverwaltungsgericht angenommen; es hat entschieden, daß eine tierseuchenrechtliche Entschädigung gleichzeitig nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 und nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 a TierSG in der Fassung vom 2. Dezember 1976 (BGBl I S. 3249), der § 67 Abs. 3 Nr. 1 c TierSG in der hier maßgebenden Fassung entspricht, gekürzt werden kann, und dabei ausdrücklich festgestellt, daß es sachlich gerechtfertigt sei, daß Halter größerer Tierbestände wegen des erhöhten Risikos Tierverluste teilweise selbst zu tragen hätten, zumal ihnen durch die Massentierhaltung erhöhte Gewinne in Aussicht gestellt seien (BVerwG, Urt. v. 29.3.1990 - BVerwG 3 C 21.89 - Buch418.6 TierSG Nr. 13). - OVG Niedersachsen, 02.04.1998 - 3 L 4047/96
Entschädigung für Tierverlust durch Schweinepest; Einheit, seuchenhygienische; …
Es hat entschieden, daß eine tierseuchenrechtliche Entschädigung gleichzeitig nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 und nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a TierSG in der Fassung vom 2.12.1976 (BGBl. I S. 3249), der § 67 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c TierSG in der hier maßgebenden Fassung entspricht, gekürzt werden kann, und dabei ausdrücklich festgestellt, daß es sachlich gerechtfertigt sei, daß Halter größerer Tierbestände wegen des erhöhten Risikos Tierverluste teilweise selbst zu tragen hätten, zumal ihnen durch die Massentierhaltung erhöhte Gewinne in Aussicht gestellt seien (Urteil vom 29.3.1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz, 418.6, TierSG, Nr. 13). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95